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   VG Regensburg, 02.08.2012 - RO 5 K 12.199   

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VG Regensburg, 02.08.2012 - RO 5 K 12.199 (https://dejure.org/2012,25397)
VG Regensburg, Entscheidung vom 02.08.2012 - RO 5 K 12.199 (https://dejure.org/2012,25397)
VG Regensburg, Entscheidung vom 02. August 2012 - RO 5 K 12.199 (https://dejure.org/2012,25397)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Begründungspflicht von Auswahlentscheidungen im Kaminkehrerrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.1988 - 12 B 7/88
    Auszug aus VG Regensburg, 02.08.2012 - RO 5 K 12.199
    Hier zeigt sich, dass das Berufsrecht der Schornsteinfeger weitaus weniger als das Beamtenrecht vom Grundsatz der "Stabilität der Stellenbesetzung" geprägt ist (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.2.1988, GewArch 1988, 227).".
  • BVerwG, 24.06.2004 - 2 C 45.03

    Christliche Bildungs- und Kulturwerte; Eignung; Einstellung als Lehrerin an

    Auszug aus VG Regensburg, 02.08.2012 - RO 5 K 12.199
    Maßgeblich für den zu beurteilenden Sachstand ist in derartigen Fällen deshalb grundsätzlich das Erkenntnismaterial, dass der Behörde im Zeitpunkt ihrer Entscheidung vorliegt (vgl. BVerwG vom 24.4.2004, BVerwGE 121, 140/143 und vom 20.10.2004, BVerwGE 122, 147/154).
  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus VG Regensburg, 02.08.2012 - RO 5 K 12.199
    Die Schaffung vollendeter Tatsachen muss der Beamte daher im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes zu verhindern suchen, wobei dem Dienstherrn im Hinblick auf die Offenhaltung der umstrittenen Beförderungsstelle durch einen vorläufigen Rechtsschutzantrag die Pflicht trifft, dem unterlegenen Konkurrenten die Auswahlentscheidung vor Ernennung des Mitbewerbers mitzuteilen (vgl. nur: BVerfG, Kammerbeschluss vom 19.9.1989, NJW 1990, 501).
  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus VG Regensburg, 02.08.2012 - RO 5 K 12.199
    Maßgeblich für den zu beurteilenden Sachstand ist in derartigen Fällen deshalb grundsätzlich das Erkenntnismaterial, dass der Behörde im Zeitpunkt ihrer Entscheidung vorliegt (vgl. BVerwG vom 24.4.2004, BVerwGE 121, 140/143 und vom 20.10.2004, BVerwGE 122, 147/154).
  • VGH Bayern, 22.12.2011 - 22 B 11.1139

    Konkurrentenstreit um die Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister -

    Auszug aus VG Regensburg, 02.08.2012 - RO 5 K 12.199
    Denn es handelt sich bei der Auswahlentscheidung zwischen mehreren Bewerbern für die Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister neben der Feststellung objektiver Tatsachen auch um einen prognostischen Akt wertender Erkenntnis, der nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar ist und Maßstab bildende Elemente enthält, die die zuständige Behörde selbst festzulegen hat (ebenso VG Augsburg a.a.O., VG Neustadt a.a.O., VGH 22.12.2011, 22 B 11.1139).
  • VGH Bayern, 02.08.2010 - 22 CS 10.1572

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die

    Auszug aus VG Regensburg, 02.08.2012 - RO 5 K 12.199
    Im Hinblick auf eine derartige Verpflichtungsklage hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Beschwerdeentscheidung zu dem Beschluss der Kammer vom 28.6.2010 (2.8.2010, 22 CS 10.1572) u.a. insoweit ausgeführt:.
  • VG Neustadt, 28.06.2010 - 4 L 623/10

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für einstweilige Anordnung im Konkurrentenstreit um

    Auszug aus VG Regensburg, 02.08.2012 - RO 5 K 12.199
    Ein Mitbewerber, der den einem anderen Kaminkehrer zugewiesenen Kehrbezirk für sich beansprucht, muss dementsprechend sein Ziel in der Hauptsache durch die Kombination einer Anfechtungsklage gegen die Bestellung des Konkurrenten und einer Verpflichtungsklage mit dem Ziel, selbst zum Bezirkskaminkehrermeister ernannt zu werden, zu erreichen suchen (sog. Konkurrentenverdrängungsklage, ebenso VG Neustadt/Weinstraße, 28.6.2010, 4 L 623/10.NW, Gewerbearchiv 2010, 410, VG des Saarlandes, 27.9.2010, 1 L 629/10 - juris -, vgl. ebenso Beschluss der Kammer vom 28.6.2010 - RO 5 S 10.1071).
  • BVerwG, 19.12.1957 - I C 241.54

    Anwendbarkeit des Grundrechts auf Freiheit der Berufswahl auf einen

    Auszug aus VG Regensburg, 02.08.2012 - RO 5 K 12.199
    "Obwohl das Berufsrecht des Schornsteinfegerwesens gewisse Parallelen zum Beamtenrecht aufweist (vgl. BVerwG, Urteils vom 19.12.1957, BVerwGE 6, 72) ist es im Schornsteinfegerwesen nicht geboten, an einer einmal erfolgten Bestellung festhalten zu müssen.
  • VG Saarlouis, 27.09.2010 - 1 L 629/10

    Vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz gegen Bestellung eines

    Auszug aus VG Regensburg, 02.08.2012 - RO 5 K 12.199
    Ein Mitbewerber, der den einem anderen Kaminkehrer zugewiesenen Kehrbezirk für sich beansprucht, muss dementsprechend sein Ziel in der Hauptsache durch die Kombination einer Anfechtungsklage gegen die Bestellung des Konkurrenten und einer Verpflichtungsklage mit dem Ziel, selbst zum Bezirkskaminkehrermeister ernannt zu werden, zu erreichen suchen (sog. Konkurrentenverdrängungsklage, ebenso VG Neustadt/Weinstraße, 28.6.2010, 4 L 623/10.NW, Gewerbearchiv 2010, 410, VG des Saarlandes, 27.9.2010, 1 L 629/10 - juris -, vgl. ebenso Beschluss der Kammer vom 28.6.2010 - RO 5 S 10.1071).
  • VG Augsburg, 06.10.2010 - Au 4 K 10.607

    Auswahlverfahren für Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister

    Auszug aus VG Regensburg, 02.08.2012 - RO 5 K 12.199
    Diese Ausführungen gelten sinngemäß auch für das hiesige Klageverfahren (ebenso VG Neustadt/Weinstraße a.a.O., VG des Saarlandes a.a.O., VG Augsburg, 6.10.2010 Au 4 K 10.607, GewArch 2010.493).
  • VG Stade, 15.07.2015 - 6 A 975/14

    Konkurrentenstreit im Hinblick auf Elternzeiten bei der Besetzung eines

    Die bayernweite Vorgabe des dortigen Innenministeriums, Elternzeiten als begünstigte Ausfallzeiten innerhalb von Befähigungszeiten anzurechnen (vgl. Verwaltungsgericht Regensburg, Urteil vom 2. August 2012 - RO 5 K 12.199 -), ändere daran nichts.

    Für die Verwaltungspraxis in Bayern, Elternzeiten als gesetzlich begünstigte Ausfallzeiten innerhalb von Befähigungszeiten anzurechnen (vgl. VG Regensburg, Urteil vom 2. August 2012 - RO 5 K 12.199 -), fehlt eine gesetzliche Grundlage.

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